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   LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19   

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LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19 (https://dejure.org/2020,3695)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.03.2020 - 11 Sa 58/19 (https://dejure.org/2020,3695)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. März 2020 - 11 Sa 58/19 (https://dejure.org/2020,3695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Diskriminierung eines wegen Erreichens der Regelaltersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Bewerbers wegen des Alters durch Nichtaufnahme in die Bewerberauswahl für eine ausgeschriebene Stelle

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Ablehnung eines früheren Arbeitnehmers wegen Erreichens der Altersgrenze

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Niedersachsen, 01.08.2018 - 17 Sa 1302/17

    Benachteiligung eines Altersrentners bei der Stellenbewerbung im öffentlichen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19
    Damit liege nicht nur ein anderer Streitgegenstand, sondern auch ein anderer Sachverhalt vor, als der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG Niedersachsen 1. August 2018 - 17 Sa 1302/17) zugrunde gelegen habe.

    Er verteidigt das arbeitsgerichtliche Urteil, wiederholt die erstinstanzlich vorgetragenen Argumente und führt im Wesentlichen aus, er berufe sich auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG Hannover 1. August 2018 - 17 Sa 1302/17 - Rn. 79).

    bbbb) Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Juli 2012 (- C - 141/11 - Hörnfeld, dazu Bayreuther NZA 2012, 2758 und NZA-Beilage 2015, 84ff.) ergibt sich, dass ein wegen Erreichen der Altersgrenze bei demselben Arbeitgeber ausgeschiedener Arbeitnehmer keinen Anspruch auf altersdiskriminierungsfreie Entscheidung über seinen neuen Antrag auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages hat (vgl. LAG Niedersachsen 1. August 2018 - 17 Sa 1302/17 - Rn. 75f.; ErfK/Schlachter 20. Aufl. 2020, § 10 AGG Rn. 12; ErfK/Müller-Glöge aaO § 14 TzBfG Rn. 56 g; Bauer/Diller DB 2010, 2 727ff.; Sievers in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger junisPK-BGB, 9. Aufl., § 10 AGG Rn. 83) .

    cccc) Ein - öffentlicher - Arbeitgeber darf damit nach Auffassung der Kammer die Bewerbung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund einer zulässigen tariflichen Altersgrenzenregelung mit ihm selbst endete, auch ohne Einbeziehung in das Bewerberauswahlverfahren wegen dessen Ausscheidens wegen Erreichens der Regelaltersgrenze ablehnen, weil andernfalls der Sinn der zulässigen tariflichen Altersgrenze konterkariert würde (LAG Niedersachsen 1. August 2018 - 17 Sa 1302/17 - Rn. 75; Sponer/Steinherr, TVöD-Kommentar, Rn. 185 zu § 33; Bauer/Krieger/Günther, AGG/EntgeltTranspG-Kommentar, 5. Aufl. 2018, Rn. 39; ErfK/Schlachter 20. Aufl. 2020 § 10 AGG Rn. 12; ErfK/Müller-Glöge aaO § 14 TzBfG Rn. 56g).

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19
    Öffentliche Ämter im Sinne der Vorschrift sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch - wie hier - solche Stellen, die ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - wie die Beklagte - mit Arbeitnehmern zu besetzen beabsichtigt (BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 26; 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 20).

    Im Rahmen seiner Organisationgewalt steht es dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich frei, für zu besetzende Stellen ein Anforderungsprofil aufzustellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist (BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30; 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 14).

    Erstellt der Arbeitgeber ein solches Anforderungsprofil, muss er sich auch bei der Auswahlentscheidung daran halten, sonst verletzt er den verfassungsrechtlich verbürgten Bewerbungsverfahrensanspruch des Bewerbers (vgl. BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30).

  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19
    Aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13) folge, dass das Überschreiten der Regelaltersgrenze nicht schon für sich als sachlich rechtfertigender Grund iSd. § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG anzusehen sei (APS/Backhaus § 14 TzBfG Rn. 122d).

    (1) Das ist insbesondere zulässig, wenn es sich um unbefristete Stellen für Daueraufgaben wie hier handelt und für eine Befristung eines Arbeitsvertrages kein sachlicher Grund im Sinne von § 14 Abs. 1 TzBfG, auch nicht nach Nr. 6 besteht (BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13) , was hier ebenfalls der Fall ist.

  • LAG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 3 Sa 11/09

    Einstufung bei befristeter Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19
    Weiter habe das Arbeitsgericht berücksichtigen müssen, dass das zusätzliche formale Erfordernis des § 33 Abs. 5 TVöD, wonach ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen sei, wenn der Beschäftigte ohne Rücksicht auf das Erreichen des Rentenalters weiter beschäftigt werden solle, dem Umstand Rechnung trage, dass solche Arbeitsverhältnisse sozial nicht erwünscht seien (LAG Baden-Württemberg 30. April 2009 - 3 Sa 11/09).

    Im Ergebnis sind solche Arbeitsverhältnisse auch tarifvertraglich unerwünscht (LAG BW 30. April 2009 - 3 Sa 11/09).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 9 Sa 36/19
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19
    Hiergegen setzte sich der Kläger erfolglos zur Wehr (LAG BW 18. Oktober 2019 - 9 Sa 36/19).

    Zudem hatte die Beklagte im vorangegangenen Rechtsstreit (LAG Baden-Württemberg 18. Oktober 2019 - 9 Sa 36/19 -) bezogen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 33 Abs. 1a TVöD-Bund deutlich gemacht, dass sie seit November 2016 generell ablehnt, Arbeitsverhältnisse über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus fortzusetzen, was der Kläger auch nicht in Abrede gestellt hatte (vgl. hierzu LAG Baden-Württemberg 18. Oktober 2019 - 9 Sa 36/19 zu II 2 c) cc) (3) der Gründe) .

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19
    Ein effektiver Rechtsschutz erfordert, dass die behördliche Entscheidung über die Besetzung einer Stelle tatsächlich einer wirksamen Kontrolle unterzogen werden kann (BVerfG 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19
    Die Beklagte habe zu der konkreten personalpolitischen Entscheidung, deren Inhalt und gegebenenfalls deren Umsetzung konkreten Sachvortrag zu leisten (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 R - Rn. 79).
  • BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 152/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19
    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jeden Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG 28. Januar 2020 - 8 AZR 91/19 - Rn. 27; 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 33).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 554/13

    Anspruch auf Teilnahme an einem Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19
    Im Rahmen seiner Organisationgewalt steht es dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich frei, für zu besetzende Stellen ein Anforderungsprofil aufzustellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist (BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30; 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 14).
  • EuGH, 05.07.2017 - C-190/16

    Die unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für im gewerblichen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19
    Auch das in Art. 15 Abs. 1 GRC anerkannte Recht Älterer auf Beteiligung am Arbeitsleben kann eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht hindern, solange dem Betroffenen die "theoretische" Möglichkeit bleibt, anderweitig am Arbeitsleben teilzuhaben (EuGH 5. Juli 2017 - C - 190/16 - Werner Fries/Lufthansa Cityline GmbH).
  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17

    Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz

  • EuGH, 05.07.2012 - C-141/11

    Hörnfeldt - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der

  • BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10

    Altersgrenze von 70 Jahren für Notare (§§ 47 Nr 1, 48a BNotO) als zulässige

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05

    Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung - Gleichbehandlung

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

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